Stand: September 2026
Mit der Anmeldung zur Lions Oldtimer-Rallye erkennen die Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen und Regelungen an.
1. Charakter der Veranstaltung
Die Lions Oldtimer-Rallye ist eine touristische Ausfahrt für historische Fahrzeuge.
Die Veranstaltung umfasst unter anderem:
- Gleichmäßigkeitsprüfungen
- Sonder- und Geschicklichkeitsprüfungen
- Wissensfragen
- Aufgaben entlang der Strecke
- ortsbezogene Rätsel- und Orientierungsaufgaben
Die Wertung ergibt sich aus den Ergebnissen der verschiedenen Prüfungen und Aufgaben. Die für die Streckenführung und Durchführung erforderlichen Informationen erhalten die Teilnehmer insbesondere über das Roadbook und gegebenenfalls weitere Veranstaltungsunterlagen.
Es kommt ausdrücklich nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten an.
Die Veranstaltung findet ganz oder teilweise im öffentlichen Straßenverkehr statt. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sind während der gesamten Veranstaltung einzuhalten.
Zeitvorgaben, Gleichmäßigkeitsprüfungen oder sonstige Aufgaben rechtfertigen zu keinem Zeitpunkt eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften.
2. Zugelassene Fahrzeuge
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Automobile aller Fabrikate ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren.
Die Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr ordnungsgemäß zugelassen, ausreichend versichert sowie verkehrs- und betriebssicher sein.
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen sind zugelassen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Verwendung erfüllt sind.
Jüngere, besondere oder erhaltenswerte Fahrzeuge können nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Veranstalters ebenfalls zugelassen werden.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung eines Fahrzeugs zur Veranstaltung liegt beim Veranstalter. Ein Anspruch auf Zulassung oder Teilnahme besteht nicht.
Die Zahl der Fahrzeuginsassen darf die für das jeweilige Fahrzeug zulässige Anzahl der Sitzplätze nicht überschreiten.
3. Verantwortung des Fahrers und Fahrzeughalters
Jeder Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, über eine für das eingesetzte Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis zu verfügen.
Fahrer, Halter und Eigentümer sind selbst dafür verantwortlich, dass das eingesetzte Fahrzeug:
- ordnungsgemäß für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist,
- über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügt,
- verkehrs- und betriebssicher ist und
- während der gesamten Veranstaltung den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Der Veranstalter führt grundsätzlich keine Führerscheinkontrolle und keine technische Abnahme oder Prüfung der teilnehmenden Fahrzeuge durch.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass die für seine Teilnahme erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge oder Teilnehmer bei offensichtlichen Sicherheitsmängeln, erkennbar fehlenden Voraussetzungen oder einer Gefährdung anderer Personen von der Teilnahme auszuschließen.
4. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Anmeldeformular.
Alle erforderlichen Angaben zu Fahrer/in, Beifahrer/in, weiteren Mitfahrern und zum Fahrzeug sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Der jeweilige Anmeldeschluss wird in der Ausschreibung bzw. im Anmeldeformular bekannt gegeben.
Mit Abgabe der Anmeldung bestätigt der Fahrer insbesondere, dass er über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und für das angemeldete Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Teilnehmer dieses Reglement sowie die jeweilige Ausschreibung als verbindliche Grundlage seiner Teilnahme an.
Der Veranstalter entscheidet über die Annahme der Anmeldung und kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Die Teilnahme gilt mit Zugang der Anmeldebestätigung des Veranstalters als bestätigt.
Weitere organisatorische Informationen, insbesondere zum Ablauf, zu Startzeiten und zum Veranstaltungstag, werden den bestätigten Teilnehmern rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt.
5. Nenngeld
Das Nenngeld beträgt derzeit:
Fahrzeug (PKW) inklusive Fahrer/in und 1 Beifahrer/in: 185,00 €
Jede/r weitere Mitfahrer/in: 50,00 €
Kinder bis einschließlich 11 Jahre nehmen kostenfrei teil. Kinder sind bei der Anmeldung dennoch als Mitfahrer anzugeben.
Sonderpreis für junge Oldtimerfreunde
Sind Fahrer/in und Beifahrer/in beide unter 30 Jahre, beträgt das reduzierte Nenngeld 155,00 € für das Fahrzeug inklusive Fahrer/in und Beifahrer/in.
Im Nenngeld enthalten sind insbesondere die Startnummernaufkleber, das Roadbook, die im Rahmen der Veranstaltung vorgesehene Verpflegung, Organisation und Durchführung der Rallye sowie gegebenenfalls Pokale und weitere in der Ausschreibung genannte Leistungen.
Nicht enthalten sind insbesondere Übernachtungs-, Anreise-, Abreise- und sonstige persönliche Reisekosten.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung im Anmeldeformular bzw. in der Ausschreibung angegebenen Preise und Leistungen.
6. Zahlung
Das Nenngeld ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu begleichen, sofern in der Zahlungsaufforderung keine andere Frist genannt wird.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Die Nichtzahlung des Nenngeldes gilt ausdrücklich nicht als Stornierung oder Rücktritt von der Anmeldung.
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den reservierten Startplatz anderweitig zu vergeben.
Die Zahlungsverpflichtung bleibt entsprechend den nachfolgenden Rücktritts- und Stornierungsbedingungen bestehen.
7. Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, gegenüber dem Veranstalter erfolgen.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- ab 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Gesamtbetrages
- ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages
- ab 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages
Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige wirksame Stornierung wird das vollständige Nenngeld fällig.
Bloßes Nichterscheinen oder die Nichtzahlung des Nenngeldes stellen keine Rücktrittserklärung dar.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Absage oder Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei Vorliegen wichtiger Gründe, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgründen oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände, zu ändern, zu verschieben oder abzusagen.
Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter vollständig abgesagt, wird bereits gezahltes Nenngeld entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs-, Transport- oder sonstigen persönlichen Aufwendungen, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Veranstalter kann aus organisatorischen, behördlichen, witterungsbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen insbesondere Streckenführung, Zeitplan, Prüfungen und Aufgaben ändern.
9. Fahrzeugkennzeichnung
Jedes teilnehmende Fahrzeug erhält vom Veranstalter drei Startnummernaufkleber:
- einen Startnummernaufkleber für die Fahrertür,
- einen Startnummernaufkleber für die Beifahrertür,
- einen Startnummernaufkleber für die Fahrzeugfront.
Die Startnummernaufkleber sind vor dem Start entsprechend den Vorgaben des Veranstalters gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
Amtliche Kennzeichen, Beleuchtungseinrichtungen sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen und Einrichtungen dürfen durch die Startnummernaufkleber nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.
Die Teilnehmer sind für das ordnungsgemäße Anbringen und Entfernen der Startnummernaufkleber selbst verantwortlich.
Für Schäden an Lackierungen, Folierungen oder sonstigen Fahrzeugoberflächen, die durch das Anbringen oder Entfernen der Startnummernaufkleber entstehen, haftet der Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10. Verhalten während der Veranstaltung
Die Teilnehmer sind zu einer sicheren, verantwortungsvollen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Fahrweise verpflichtet.
Die Straßenverkehrsordnung ist jederzeit einzuhalten.
Anweisungen, Zeitvorgaben oder Aufgaben des Veranstalters entbinden die Teilnehmer nicht von ihrer eigenen Verantwortung.
Bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften, unsportlichem Verhalten, Gefährdung anderer Personen oder einer erheblichen Beeinträchtigung des Veranstaltungsablaufs kann der Veranstalter den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen.
Ein Anspruch auf Erstattung des Nenngeldes aufgrund eines vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschlusses besteht grundsätzlich nicht, soweit gesetzlich zulässig.
11. Wertung und Ergebnisse
Die Wertung erfolgt auf Grundlage der in der Ausschreibung, dem Roadbook und/oder den Veranstaltungsunterlagen beschriebenen Prüfungen und Aufgaben.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Gleichmäßigkeitsprüfungen
- Sonder- und Geschicklichkeitsprüfungen
- Wissensfragen
- Orientierungsaufgaben
- Aufgaben entlang der Strecke
- ortsbezogene Rätsel
- sonstige Wertungsaufgaben
Die Auswertung erfolgt nach den vom Veranstalter festgelegten Wertungskriterien.
Bekannt gegebene Ergebnisse können zunächst vorläufig sein.
Werden nach einer vorläufigen oder bereits erfolgten Bekanntgabe Rechen-, Übertragungs-, Erfassungs- oder sonstige offensichtliche Auswertungsfehler festgestellt, ist der Veranstalter berechtigt, die Ergebnisse entsprechend zu korrigieren.
Maßgeblich ist das nach abschließender Prüfung festgestellte Endergebnis.
Ein offensichtlicher Auswertungs- oder Übertragungsfehler begründet keinen Anspruch auf Beibehaltung einer irrtümlich bekannt gegebenen Platzierung.
12. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Im Rahmen der Lions Oldtimer-Rallye werden Foto-, Film- und gegebenenfalls Tonaufnahmen angefertigt.
Die Aufnahmen können durch den Veranstalter, Mitglieder und Helfer des Veranstalters sowie durch beauftragte Fotografen, Videografen und Medienvertreter erfolgen.
Soweit eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde, dürfen Aufnahmen, auf denen Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erkennbar abgebildet sind, unentgeltlich angefertigt, gespeichert, bearbeitet, veröffentlicht und verbreitet werden.
Die Verwendung kann insbesondere erfolgen zur:
- Berichterstattung über die Lions Oldtimer-Rallye,
- Dokumentation der Veranstaltung,
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Veröffentlichung auf den Internetseiten des Veranstalters,
- Veröffentlichung auf Facebook, Instagram und anderen sozialen Netzwerken,
- Veröffentlichung in Newslettern und E-Mail-Aussendungen,
- Verwendung in Zeitungen und Zeitschriften,
- Verwendung in Rundfunk und Fernsehen,
- Verwendung in Programmheften, Flyern, Broschüren und Plakaten,
- Erstellung und Veröffentlichung von Foto- und Videorückblicken,
- sowie zur Bewerbung und Ankündigung zukünftiger Lions Oldtimer-Rallyes.
Die Nutzung kann sowohl Übersichts- und Gruppenaufnahmen als auch Aufnahmen einzelner Teilnehmer und ihrer Fahrzeuge umfassen. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen bei Ankunft und Start, auf der Strecke, während Prüfungen und Aufgaben, an Kontrollstellen, während Pausen und gemeinsamer Programmpunkte, bei der Zieleinfahrt sowie bei der Siegerehrung und Abschlussveranstaltung.
Die Aufnahmen dürfen für die vorgenannten Zwecke insbesondere zugeschnitten, hinsichtlich Größe, Farbe und Darstellung angepasst sowie mit Texten, Logos und grafischen Elementen kombiniert werden.
Eine entstellende, herabwürdigende oder anderweitig rechtsverletzende Verwendung erfolgt nicht.
Für die vorgenannte Nutzung besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Soweit die Verarbeitung und Veröffentlichung auf einer Einwilligung beruht, kann diese nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.
Gesetzlich zulässige Anfertigungen und Veröffentlichungen von Aufnahmen, insbesondere aufgrund der Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes oder anderer gesetzlicher Rechtsgrundlagen, bleiben unberührt.
13. Minderjährige Teilnehmer und Aufnahmen
Minderjährige Mitfahrer sind bei der Anmeldung anzugeben.
Soweit für die Anfertigung oder Veröffentlichung von Foto-, Film- oder Tonaufnahmen Minderjähriger eine Einwilligung erforderlich ist, muss diese durch die hierzu berechtigten gesetzlichen Vertreter erteilt werden.
Der Veranstalter kann hierfür eine gesonderte Zustimmung im Anmeldeverfahren verlangen.
14. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer zum Zweck der Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Lions Oldtimer-Rallye.
Hierzu gehören insbesondere:
- Bearbeitung der Anmeldung,
- Kommunikation mit den Teilnehmern,
- Zahlungsabwicklung,
- Erstellung von Starter- und Teilnehmerlisten,
- Organisation und Durchführung der Veranstaltung,
- Durchführung und Auswertung der Wertungsprüfungen,
- sowie die erforderliche Nachbereitung der Veranstaltung.
Soweit die Verarbeitung zur Durchführung des mit der Anmeldung begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich ist, erfolgt sie insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Weitere Verarbeitungen können aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, berechtigter Interessen oder einer erteilten Einwilligung erfolgen.
Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine entsprechende Einwilligung bzw. sonstige Rechtsgrundlage vorliegt.
Kontaktdaten der Teilnehmer werden nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage zu eigenen Werbe- oder Verkaufszwecken an Fotografen, Sponsoren oder sonstige Dritte weitergegeben.
Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für den jeweiligen Zweck nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
Teilnehmer haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie weitere ihnen nach der DSGVO zustehende Rechte.
Anfragen zum Datenschutz und Widerrufe erteilter Einwilligungen können an die vom Veranstalter angegebene Kontaktadresse gerichtet werden.
15. Teilnahme mit einem fremden Fahrzeug
Ist weder Fahrer/in noch Beifahrer/in Eigentümer/in des angemeldeten Fahrzeugs, muss die Teilnahme mit Zustimmung des tatsächlichen Fahrzeugeigentümers erfolgen.
Der Veranstalter kann hierfür im Rahmen des Anmeldeverfahrens eine gesonderte Erklärung des Fahrzeugeigentümers verlangen.
Der Fahrzeugeigentümer bestätigt mit dieser Erklärung insbesondere sein Einverständnis mit der Teilnahme des Fahrzeugs an der Lions Oldtimer-Rallye und die Kenntnisnahme der für ihn relevanten Haftungsbestimmungen.
16. Haftung und Verantwortlichkeit
Die Teilnahme an der Lions Oldtimer-Rallye erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Fahrer, Halter und Eigentümer tragen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung für die von ihnen bzw. durch das eingesetzte Fahrzeug verursachten Schäden.
Der Veranstalter sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die Teilnehmer oder deren Fahrzeuge durch andere Teilnehmer oder sonstige Dritte erleiden, soweit diese Schäden dem Veranstalter nicht rechtlich zuzurechnen sind.
Für persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Gepäck und sonstige in den Fahrzeugen befindliche Sachen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
Der Veranstalter schließt für die Veranstaltung eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ab.
17. Von Teilnehmern zur Verfügung gestellte Inhalte
Stellt ein Teilnehmer dem Veranstalter eigene Fotos, Videos, Texte oder sonstiges Material zur Veröffentlichung zur Verfügung, bestätigt er, dass er über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.
Sind auf dem zur Verfügung gestellten Material andere Personen erkennbar, hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass die für die vorgesehene Verwendung erforderlichen Rechte bzw. Einwilligungen vorliegen.
18. Urheber- und Nutzungsrechte
Die vom Veranstalter erstellten oder beauftragten Veranstaltungsunterlagen, insbesondere Roadbook, Aufgabenstellungen, Streckenpläne, Grafiken, Logos und sonstige Inhalte, dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht außerhalb des privaten Gebrauchs vervielfältigt, veröffentlicht oder gewerblich verwertet werden, soweit entsprechende Schutzrechte bestehen.
Rechte von Fotografen, Grafikern, Sponsoren und sonstigen Dritten bleiben unberührt.
19. Änderungen des Reglements
Der Veranstalter behält sich erforderliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Reglements vor.
Für bereits bestätigte Anmeldungen gelten Änderungen nur, soweit diese für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich und den Teilnehmern unter Berücksichtigung ihrer Interessen zumutbar sind oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher bzw. sicherheitsrelevanter Anforderungen notwendig werden.
Über wesentliche Änderungen werden die betroffenen Teilnehmer informiert.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Reglements ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Mit Abgabe der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, das zum Zeitpunkt seiner Anmeldung geltende Reglement zur Kenntnis genommen zu haben und erkennt dieses als Grundlage seiner Teilnahme an.
Stand: September 2026
Lions Oldtimer-Rallye
